Richterin oder Richter auf Probe oder kraft Auftrags (m/w/d/-) bei dem Finanzgericht Berlin-Brandenb

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Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg schreiben
zwei Stellen als

Richterin oder Richter auf Probe oder kraft Auftrags (m/w/d/-) bei dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg

– unter dem Vorbehalt der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen –
Besoldungsgruppe: R1 BbgBesO

Beisitzerin/Beisitzer in einem Senat des Finanzgerichts

Anforderungen:

Wegen der an die Bewerberinnen und Bewerber zu stellenden Anforderungen wird auf die Allgemeine Verfügung der Ministerin der Justiz vom 26. November 2007 (AnforderungsAV), veröffentlicht im
Justizministerialblatt für das Land Brandenburg vom 17. Dezember 2007, S. 180 ff., sowie auf die „Gemeinsame Allgemeine Verfügung über die Anforderungen für die Eingangs- und Beförderungsämter im
richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst (Anforderungs-AV)“ der Senatorin für Justiz und der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales vom 5. Dezember 2007, veröffentlicht im Amtsblatt
für Berlin vom 14. Dezember 2007, S. 3204 ff., Bezug genommen.

Ansprechperson:

Tel.: 0331/866 3114

Bewerbungen sind bis zum 15. September 2024 auf dem Dienstweg an das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam, zu richten.

Die Bewerberinnen und Bewerber sollen ihrer Bewerbung die Erklärung beifügen, dass sie mit einer Einsichtnahme in ihre Personalakten durch die Mitglieder des Präsidialrates und des gemeinsamen
Richterwahlausschusses der Länder Berlin und Brandenburg einverstanden sind.

Die Bewerberinnen und Bewerber sollen aktiv auf die Gleichstellung von Frauen und Männern und auf die Inklusion schwerbehinderter Menschen hinwirken sowie der Diversität der Beschäftigten
wertschätzend begegnen.

Bewerbungsfrist:

Hinweise:

Wir fördern aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden und wertschätzen Vielfalt. Willkommen sind daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, ethnischer und sozialer Herkunft,
Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Wir streben die Erhöhung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationsgeschichte
entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung an. Personen mit familiärer Migrations- und Fluchtgeschichte werden insoweit ermutigt, sich zu bewerben.

Da in diesem Bereich Frauen unterrepräsentiert sind, sind sie besonders aufgefordert, sich zu bewerben (§ 7 Abs.4 LGG Brandenburg)

Eine Teilzeitbeschäftigung ist gemäß §§ 4,5 BbgRiG möglich.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Leistung bevorzugt berücksichtigt.

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