Ingenieur/-in (m/w/d) in der Funktion als Fachbauleitung im Bereich Heizungs-, Sanitär-, Klima-, Lüf

About this job

BEZIRKSAMT SPANDAU VON BERLIN

Spandau ist die Heimat von rund 252.000 Menschen. Wir im Bezirksamt Spandau von Berlin gestalten unseren Bezirk für mehr Lebensqualität. Rund 2.000 Charaktere in mehr als 40 Berufsgruppen.
Menschen mit Ideen und Visionen für die Zukunft. Mit Engagement und Leidenschaft. Mit Talenten und Fähigkeiten. Persönlichkeiten mit eigenen Geschichten und Erfahrungen. Vielfältig und
einzigartig. Das ist das Team Spandau.


Die Serviceeinheit Facility Management sucht schnellstmöglich, unbefristet, Personal (m/w/d) für das Aufgabengebiet als
Ingenieur/-in (m/w/d) in der Funktion als Fachbauleitung

im Bereich Heizungs-, Sanitär-, Klima-, Lüftungs- und Kältetechnik


KENNZIFFER
251/2024

ARBEITSZEIT
Vollzeit mit 39,4 Wochenstunden, Teilzeit


ENTGELTGRUPPE
E11 Fgr. 1 Teil II Abschnitt 22.1 Anlage A zur EntgO zum TV-L

BEWERBUNGSFRIST
01.09.2024


EINSATZORT: Am Schlangengraben 2 in 13597 Berlin

IHR AUFGABENGEBIET

  • Umsetzen von Maßnahmen zur Energiereduzierung gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) in enger Zusammenarbeit mit den Energieberatern des Hochbauamtes
  • Fachbauleitung im Bereich Heizungs-, Sanitär-, Klima-, Lüftungs- und Kältetechnik
  • Planung von TGA-Anlagen (ohne Elektro- und Aufzugsanlagen) sowie deren zeichnerische Darstellung
  • Erstellung von Leistungsverzeichnissen
  • Wahrnehmung von originären, nicht delegierbaren Bauherrenleistungen im Rahmen der baulichen Unterhaltung, von Investitionsmaßnahmen und Förderprogrammen
  • Überwachung der Vertragserfüllung freiberuflich Tätiger
  • Erstellung, Überprüfung und Bewertung von Lösungsvarianten
  • Prüfung und Steuerung von Verträgen der technischen Gewerke
  • Veranlassung von benötigten wirtschaftlichen und energetischen Untersuchungen
  • Prüfung und Anordnung von Auszahlungen bzw. Zurückweisung von Rechnungen der beteiligten Vertragspartner
  • IT- gestützte Fortschreibung von Baumaßnahmen
  • Zuarbeit zur Steuerung von Baumitteln
  • Mitarbeit im Bereich Energiemanagement
  • Vorbereitung der Entscheidung über Lösungsvorschläge zu Zielkonflikten
  • Kontrolle der Einhaltung von Fristen, Terminen und Kosten
  • Störungsmanagement

SIE HABEN…
  • ein abgeschlossenes Fachhochschul- oder Bachelorstudium in der Fachrichtung Gebäude-und Energietechnik oder Versorgungstechnik

oder

  • einen Abschluss in einer vergleichbaren Studienrichtung mit fachlichem Bezug

sowie

  • Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 entsprechend der Kompetenzskala des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)

wünschenswert
• Erfahrungen in einem vergleichbaren Aufgabengebiet

Eine zusätzliche Beschreibung der Stellenanforderungen entnehmen Sie bitte dem Anforderungsprofil unter „weitere Informationen .“


WIR BIETEN…
  • interessante, abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit, in der Sie wichtige Lebensbereiche des Bezirks mitgestalten können
  • Weiterentwicklung der persönlichen Kompetenzen durch Fort- und Weiterbildung
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch eine flexible Arbeitszeitgestaltung und die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung
  • Möglichkeit von Telearbeit und mobilem Arbeiten
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement mit attraktiven Sport- und Gesundheitsangeboten
  • kollegiales Arbeitsklima in einer vielfältigen, toleranten und weltoffenen Verwaltung
  • bis zu 30 Tage Erholungsurlaub in einem Kalenderjahr zzgl. 24. und 31.12. dienstfrei
  • jährliche Sonderzahlung
  • Hauptstadtzulage von bis zu 150,00 € monatlich
  • Betriebsrente (VBL) für Tarifbeschäftigte

Frau Johnson ◼ FM ZD L ◼ (030) 90279 2868
Frau Bardtke ◼ PS I 1 ◼ (030) 90279 2311

Rund um das Aufgabengebiet
Herr Kalähne ◼ FM Hoch III ◼ (030) 90279 3966

ERFORDERLICHE BEWERBUNGSUNTERLAGEN
1. Bewerbungsanschreiben (mit vollständiger Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
2. Lebenslauf (tabellarisch und lückenlos)
3. Nachweis über die geforderte Qualifikation
4. Aktuelles Arbeitszeugnis bzw. aktuelle dienstliche Beurteilung
5. ggf. unterschriebene Einverständniserklärung zur Personalakteneinsicht

Bitte beachten Sie, dass in der Regel erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist Ihre Unterlagen geprüft und ausgewertet werden.
Sollte Ihnen keine aktuelle Beurteilung bzw. kein aktuelles Zwischen- oder Arbeitszeugnis vorliegen, bitten wir Sie dieses zu beantragen und in Ihrem Bewerbungsschreiben darauf hinzuweisen.
Bewerbende, die bereits im öffentlichen Dienst tätig waren/sind, fügen zudem bitte eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte bei.
Bitte beachten Sie, dass nur Bewerbungen mit vollständig vorliegenden Unterlagen berücksichtigt werden können.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen wird um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss gebeten. Weitere Informationen erhalten Sie bei der
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) .

HINWEISE
Bewerbungen von Frauen sind aufgrund einer bestehenden Unterrepräsentanz ausdrücklich erwünscht und werden bei gleichwertiger Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) bevorzugt
berücksichtigt.
Bewerbungen von schwerbehinderten bzw. ihnen gleichgestellten Menschen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleichwertiger Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung)
bevorzugt berücksichtigt. Bitte entsprechenden Nachweis beifügen.
Bewerbungen von Personen mit Migrationsgeschichte, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, sind ausdrücklich erwünscht.
Über Ihre Bewerbung freuen wir uns unabhängig von Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Ihrem Alter, Ihrer Weltanschauung, geschlechtlichen Orientierung und Lebensform.
Im Rahmen dieser Stellenbesetzung kann es zu einem mehrstufigen Auswahlverfahren kommen.
Wir weisen darauf hin, dass die weitere Kontaktaufnahme im Bewerberverfahren per E-Mail bzw. telefonisch erfolgt.
Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung entstehen (Porto, Fahrtkosten o.ä.), können leider nicht erstattet werden.

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