About this job
Justizsekretär im Beamtenverhältnis auf Probe (Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt, Laufbahnzweig des allgemeinen Justizdienstes) (m/w)
entscheidet das Oberverwaltungsgericht als Rechtsmittelgericht für die Verwaltungsgerichte in Berlin und im Land Brandenburg über Berufungen gegen Urteile und Gerichtsbescheide sowie über
Beschwerden gegen andere Entscheidungen, insbesondere Eilbeschlüsse der Verwaltungsgerichte.
Der Präsident des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sucht zur Kennziffer: OVG 2004 E-60
ab dem 01.01.2025, vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, unbefristet, Personal für das Aufgabengebiet als
Justizsekretär/-in im Beamtenverhältnis auf Probe (Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt, Laufbahnzweig des allgemeinen Justizdienstes)
Besoldungsgruppe/Entgeltgruppe: A6
Teilzeit, Vollzeit Ihr Aufgabengebiet umfasst:Wahrnehmung von Aufgaben des Laufbahnzweigs des allgemeinen Justizdienstes bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
(u.a. Wahrnehmung der Aufgaben gem. § 153 GVG i.V.m. den sich aus der Aktenordnung ergebenden Aufgaben und den entsprechenden Verfahrensordnungen sowie Fachadministration GO§A und VIS).
Formale Voraussetzungen:
- Erfüllung der allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen (die gesundheitliche Eignung wird gemäß § 8 Abs. 2 LBG auf Grund einer amtsärztlichen Untersuchung festgestellt; zu
gegebener Zeit ist ein Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 BZRG beizubringen) - als Vorbildung gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 1 LfbG a) der mittlere Schulabschluss gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 des Schulgesetzes oder b) die Berufsbildungsreife und eine abgeschlossene
Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder c) ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand - die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten / zur Justizfachangestellten vom 26. Januar 1998 (BGBl. I S. 195)
gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 Bstb. b), Abs. 3 LfbG i. V. m. § 12 LVO-Just
Weitere Anforderungen:
Diese Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Justizfachangestellte mit abgeschlossener Ausbildung nach der Verordnung über die Berufsausbildung zur Justizfachangestellten / zum
Justizfachangestellten vom 26. Januar 1998 (BGBl. I S. 195), die bereits in einem dauerhaften (d. h. unbefristeten) Beschäftigungsverhältnis zu einer Justizbehörde im Geschäftsbereich der
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Einzelplan 06) stehen.
Für eine Besetzung steht keine freie Planstelle, sondern lediglich bislang abweichend mit einem/einer Tarifbeschäftigten besetzte Beamtenstelle zur Verfügung. Rechtsgrundlage ist § 7 Abs. 2
Nr. 2 Bstb. b) 2. Alt., Abs. 3 LfbG i. V. m. § 12 LVO-Just.
Es wird davon ausgegangen, dass der Stelleninhaber sich auf die ausgeschriebene Stelle bewerben wird.
Wegen der Einzelheiten wird auf das Anforderungsprofil verwiesen, das unter „weitere Informationen“ am Ende der Ausschreibung aufrufbar ist.
Ansprechpersonen für Ihre Fragen rund um das Bewerbungsverfahren:
Herr Kuhnt
030/90149-8774
verwaltung@ovg.berlin.de
Wir bieten:
- eine interessante, abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit in der Berliner Justiz
- vielseitige Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote
- die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch eine flexible Arbeitszeitgestaltung; ein Eltern-Kind-Zimmer kann bei Bedarf genutzt werden
- ein betriebliches Gesundheitsmanagement, dessen vielfältige Angebote (z. B. sportliche Aktivitäten) Sie nutzen können
- eine gute Erreichbarkeit Ihres Arbeitsplatzes mit öffentlichen Verkehrsmitteln, für die Sie ein Jobticket der BVG erwerben können
- ein kollegiales Arbeitsklima in einem qualifizierten und kompetenten Team
Erforderliche Bewerbungsunterlagen:
- tabellarischer Lebenslauf inkl. Tätigkeitsübersicht
- aktuelles Zeugnis bzw. aktuelle Beurteilung nicht älter als 12 Monate
- Nachweis über die Erfüllung der formalen Voraussetzungen
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte bei bereits im öffentlichen Dienst beschäftigten Personen
Bitte übersenden Sie Ihr Bewerbungsschreiben mit den oben genannten Unterlagen bis zum … an verwaltung@ovg.berlin.de.
Die Übersendung eines Fotos ist nicht erforderlich. Von der Einreichung umfangreicher Mappen und Unterlagen ist abzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungsunterlagen nur zurückgesandt werden können, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit dem
Bewerbungsverfahren entstehen (Fahrtkosten, Übernachtungskosten o. ä.), können leider nicht erstattet werden. Im Zusammenhang mit der Durchführung des Auswahlverfahrens und ggf. der
Einstellung werden die Daten der sich Bewerbenden elektronisch gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
Hinweise:
Weitere Informationen zur ausschreibenden Dienststelle unter: https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/