Die Arbeitsgebiete in der Steuerverwaltung sind vielseitig. Als Diplom-Finanzwirtin bzw. Diplom-Finanzwirt ist sowohl eine Tätigkeit im Außenprüfungs- als auch im Innendienst eines Berliner
Finanzamtes möglich. Dabei prüfst Du die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und setzt die Steuern nach Maßgabe der Gesetze fest.
Du hast…
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates
  • mind. die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
  • zum Einstellungszeitpunkt das 47. Lebensjahr* noch nicht vollendet
  • Interesse für rechtliche und wirtschaftliche Zusammenhänge
  • ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein und Kommunikationsgeschick
  • gute Lese- und Rechtschreibkenntnisse
Wir bieten…
  • einen sinnvollen und sicheren Job in einem starken Team
  • ein anspruchsvolles dreijähriges duales Studium
  • Fachstudien an der Fachhochschule für Finanzen des Landes Brandenburg in Königs Wusterhausen beziehungsweise Wildau und berufspraktische Studienzeiten in einem Berliner Finanzamt
  • eine monatliche Besoldung in Höhe von 1.527,45 € brutto (Stand: 01.02.2025), Hauptstadtzulage, jährliche Sonderzahlung,
    vermögenswirksame Leistungen, ggf. Familienzuschläge
  • 30 Urlaubstage
  • sehr gute Übernahmechancen in das Beamtenverhältnis auf Probe
  • vielseitige Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten
  • betriebliches Gesundheitsmanagement
  • familienfreundliche Arbeitsbedingungen (z. B durch flexible Arbeitszeiten, individuelle Teilzeitmodelle, Eltern-Kind-Arbeitsplätze und Homeoffice nach dem Studium)
  • gemeinsam mit unserer Kooperationspartnerin Berlinovo für die Dauer der Ausbildung attraktive Wohnraumlösungen in Form eines begrenzten Kontingents möblierter Mini-Appartements in Berlin
    für unsere Auszubildenden. Nähere Informationen erhältst du über das Angebot der Berlinovo.


Wir haben Dein Interesse geweckt? Dann bewirb Dich bis zum 31.05.2025 ausschließlich online!

Ansprechpartner für Deine Fragen:

(030) 9020 – 3910

Erforderliche Bewerbungsunterlagen:

aussagekräftiges Bewerbungsanschreiben, Lebenslauf, Abiturzeugnis oder das letzte zur Verfügung stehende Zeugnis

Weitere Hinweise:

Vielfalt ist einer unserer zentralen Organisationswerte. Daher begrüßen wir Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung,
Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.

Schwerbehinderte Menschen oder diesen gleichgestellten behinderten Menschen werden bei gleichwertiger Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungen von Personen mit Migrationsgeschichte sind ausdrücklich erwünscht.

Die regelmäßige Arbeitszeit während der berufspraktischen Studienzeiten kann auf Antrag um bis zu 50 v. H. verkürzt werden.

Soldatinnen und Soldaten, die gem. § 10 Soldatenversorgungsgesetz einen Anspruch auf eine vorbehaltene Stelle haben, müssen sich unbedingt bei der Vormerkstelle des Landes
Berlin
in der Verwaltungsakademie Berlin registrieren lassen. Die Registrierungsbestätigung ist der Bewerbung beizufügen. Bewerbungen ohne entsprechende Registrierungsbestätigung werden
als freie Bewerbungen und nicht für vorbehaltene Stellen registriert.

Weitere Informationen zum dualen Studium unter: www.berlin.de/geht-auf-uns

Weitere Informationen zur Berliner Verwaltung unter: www.berlin.de/karriereportal

*Bewerberinnen und Bewerber, die zum Einstellungszeitpunkt das 47. Lebensjahr bereits vollendet haben und damit eine Restdienstzeit von mind. 20 Jahre vor Eintritt in den Ruhestand nicht
gewährleistet ist, erfüllen die Voraussetzung zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Berliner Steuerverwaltung gem. § 8a des Landesbeamtengesetzes Berlin (LBG) im Regelfall derzeitig
nicht. Hiervon ausgenommen sind unter bestimmten Voraussetzungen solche Fälle, in denen Kinderbetreuungszeiten oder Zeiten der tatsächlichen Pflege von nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen
nahen Angehörigen (Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnerinnen und -partnern, Geschwistern oder Kindern) angerechnet werden können.