Ausbildung zum/zur Finanzwirt/in
- Berlin
- Full-time
- Keine Angabe
Dabei prüfst Du die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und setzt die Steuern nach Maßgabe der Gesetze fest.
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates
- mind. den Mittleren Schulabschluss (MSA) oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
- zum Einstellungszeitpunkt das 47. Lebensjahr* noch nicht vollendet
- Interesse für rechtliche und wirtschaftliche Zusammenhänge
- ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein und Kommunikationsgeschick
- gute Lese- und Rechtschreibkenntnisse
- einen sinnvollen und sicheren Job in einem starken Team
- eine anspruchsvolle zweijährige praxisnahe Ausbildung
- Fachtheorie an der Landesfinanzschule Brandenburg in Königs Wusterhausen und Berufspraxis in einem Berliner Finanzamt
- eine monatliche Besoldung in Höhe von 1.467,66 € brutto (Stand: 01.02.2025), Hauptstadtzulage, jährliche Sonderzahlung,
vermögenswirksame Leistungen, ggf. Familienzuschläge
- 30 Urlaubstage
- sehr gute Übernahmechancen in das Beamtenverhältnis auf Probe
- vielseitige Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten
- betriebliches Gesundheitsmanagement
-
familienfreundliche Arbeitsbedingungen durch z. B. flexible Arbeitszeiten, individuelle Teilzeitmodelle, Eltern-Kind-Arbeitsplätze und der Möglichkeit von Home-Office nach
der Ausbildung
- gemeinsam mit unserer Kooperationspartnerin Berlinovo für die Dauer der Ausbildung attraktive Wohnraumlösungen in Form eines begrenzten Kontingents möblierter Mini-Appartements in Berlin
für unsere Auszubildenden. Nähere Informationen erhältst du über das Angebot der Berlinovo.
Wir haben Dein Interesse geweckt? Dann bewirb Dich bis zum 31.05.2025 ausschließlich online!
Ansprechpartner für Deine Fragen:
(030) 9020 – 3911
Erforderliche Bewerbungsunterlagen:
aussagekräftiges Bewerbungsanschreiben, Lebenslauf, MSA oder das letzte zur Verfügung stehende Zeugnis
Weitere Hinweise:
Vielfalt ist einer unserer zentralen Organisationswerte. Daher begrüßen wir Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung,
Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.
Schwerbehinderte Menschen oder diesen gleichgestellten behinderten Menschen werden bei gleichwertiger Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen von Personen mit Migrationsgeschichte sind ausdrücklich erwünscht.
Die regelmäßige Arbeitszeit während der berufspraktischen Ausbildungszeiten kann auf Antrag um bis zu 50 v. H. verkürzt werden.
Soldatinnen und Soldaten, die gem. § 10 Soldatenversorgungsgesetz einen Anspruch auf eine vorbehaltene Stelle haben, müssen sich unbedingt bei der Vormerkstelle des Landes
Berlin in der Verwaltungsakademie Berlin registrieren lassen. Die Registrierungsbestätigung ist der Bewerbung beizufügen. Bewerbungen ohne entsprechende Registrierungsbestätigung werden
als freie Bewerbungen und nicht für vorbehaltene Stellen registriert.
Weitere Informationen zur Ausbildung unter: www.berlin.de/geht-auf-uns
Weitere Informationen zur Berliner Verwaltung unter: www.berlin.de/karriereportal
*Bewerberinnen und Bewerber, die zum Einstellungszeitpunkt das 47. Lebensjahr bereits vollendet haben und damit eine Restdienstzeit von mind. 20 Jahren vor Eintritt in den Ruhestand nicht
gewährleistet ist, erfüllen die Voraussetzung zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Berliner Steuerverwaltung gem. § 8a des Landesbeamtengesetzes Berlin (LBG) im Regelfall derzeitig
nicht. Hiervon ausgenommen sind unter bestimmten Voraussetzungen solche Fälle, in denen Kinderbetreuungszeiten oder Zeiten der tatsächlichen Pflege von nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen
nahen Angehörigen (Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnerinnen und -partnern, Geschwistern oder Kindern) angerechnet werden können. Eine mögliche gesetzliche Anpassung
der Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand führt zugleich zu einer Anpassung der Höchstaltersgrenze bei Einstellung.
** Die im Jahr 2024 auch für Anwärterinnen und Anwärter beschlossene Anpassung der Besoldung ist in diesem Betrag nicht berücksichtigt.